Musikschule
|
Den aktuellen Stundenplan finden Sie unter Dokumente
A N G E B O T E Ab der 2. Klasse |
|||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||
|
Ab der 3. Klasse |
|||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
Ab der 4. Klasse |
|||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||
|
Ab der 5. Klasse |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
Für Fortgeschrittene |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
ALLGEMEINE REGELUNGEN |
|||||||||||||||||||||
| Anmeldung: | Die Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils im Frühling ein Anmeldeformular für das folgende Schuljahr. Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. |
| Austritte | Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Austritte auf Ende Semester sind nur mit schriftlicher Eingabe per Mitte Januar möglich. |
| Unterrichtsberechtigung: | An der Musikschule Winznau sind alle schulpflichtigen Kinder (1.-9. Klasse) und Jugendliche (Berufs- und Kantonsschüler) bis zum 20. Altersjahr, die aus der Musikschule hervorgehen, zugelassen. |
| Elternbeiträge: | Werden semesterweise durch die Gemeindeverwaltung erhoben. |
| Kursgeldreduktion: | In begründeten Fällen kann die Bildungskommission eine teilweise Reduktion des Schulgeldes gewähren. |
| Miete: | Instrumente können in den Musikhäusern gemietet oder geleast werden. Blechblasinstrumente stellt auch die Musikgesellschaft zur Verfügung. |
| Notenmaterial: | Muss von den Eltern bezahlt werden. |
| Grundlage: | Musikschulreglement 2005 der Einwohnergemeinde Winznau |

















