Inhalt

Schulhausordnung EWG_2021_04_12

1 Die Schulhausordnung regelt die Nutzung und den Betrieb sämtlicher

Schulanlagen und deren Einrichtungen (inkl. Kindergartengebäude).

2 Der Schulhausordnung unterstehen die Schulen von Winznau oder Benützer,

für welche andere Reglemente nicht massgebend sind.

Informationen

Datum
12. April 2021
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Winznau
Autor/-in
Einwohnergemeinde Winznau

Dokumente

Name
Schulhausordnung EWG 2021_04_12 (PDF, 47.93 kB) Download 0 Schulhausordnung EWG 2021_04_12

Zugehörige Objekte