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Schulleitungsreglement EWG_2011_04_12

Gemäss § 78bis des Volksschulgesetzes führt die Schulleitung die Schule im operativen Bereich. Sie hat die Führungsverantwortung im Bereich der Zielbildungs-, Organisations-, Informations-, Kontroll- und Förderungsverantwortung.
Die ganze Schule wird von einer Person geleitet. Die Schulleitung wird vom Gemeinderat angestellt.

Schulleitungsreglement Winznau

Informationen

Datum
12. April 2011
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Winznau
Autor/-in
Einwohnergemeinde Winznau

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